Neue EU-Regeln für die Mitnahme von Handgepäck
Auf Flügen, die in der EU starten, sowie auf Anschlussflügen ab Europa (inklusive innerdeutscher Flüge) müssen Flugreisende für die Mitnahme von Handgepäck ab dem 6. November 2006 neue Regeln beachten.

Im Handgepäck werden flüssige und gelartige Produkte, zum Beispiel Pflege- und Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm nur dann akzeptiert, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
  • Jedes Behältnis, in dem sich die jeweilige Flüssigkeit befindet, darf ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml nicht überschreiten.
  • Alle Flüssigkeitsbehälter und Tuben müssen in einen wiederverschließbaren und durchsichtigen Plastikbeutel passen. Das Fassungsvermögen dieses Beutels darf maximal 1 Liter umfassen.
  • Pro Passagier darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden. Dieser muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
  • Nachweislich benötigte Medikamente oder Babynahrung können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z.B. auf einem LTU Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Flügen mit Zwischenstopp, bei denen der zweite Flug / Weiterflug von einem EU-Flughafen startet, Flüssigkeiten nur dann mitnehmen dürfen, wenn sie im Bordverkauf oder auf einem EU-Flughafen gekauft wurden.

Teddy Travel hat keinen Einfluss auf diese Maßgaben der Europäischen Union und bittet alle Passagiere, die gesetzlichen Bestimmungen bei der Planung ihrer Reise zu berücksichtigen und das Handgepäck auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Bitte beachten Sie auch, dass sich durch diese Regelung der Umfang der Sicherheitskontrollen erhöht und es zu längeren Wartezeiten kommen kann.