Auf Flügen, die in der EU starten, sowie
auf Anschlussflügen ab Europa (inklusive innerdeutscher Flüge) müssen
Flugreisende für die Mitnahme von Handgepäck ab dem 6. November 2006
neue Regeln beachten.
Im Handgepäck werden flüssige und gelartige Produkte, zum Beispiel
Pflege- und Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und
Parfüm nur dann akzeptiert, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Jedes Behältnis, in dem sich die
jeweilige Flüssigkeit befindet, darf ein Fassungsvermögen von
höchstens 100 ml nicht überschreiten.
- Alle Flüssigkeitsbehälter und Tuben
müssen in einen wiederverschließbaren und durchsichtigen
Plastikbeutel passen. Das Fassungsvermögen dieses Beutels darf
maximal 1 Liter umfassen.
- Pro Passagier darf nur ein
Plastikbeutel mitgeführt werden. Dieser muss bei der
Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
- Nachweislich benötigte Medikamente
oder Babynahrung können außerhalb des Plastikbeutels transportiert
werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle
vorgelegt werden.
Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der
EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z.B. auf
einem LTU Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte
mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die
Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Bitte
beachten Sie, dass Sie auf Flügen mit Zwischenstopp, bei denen der
zweite Flug / Weiterflug von einem EU-Flughafen startet, Flüssigkeiten
nur dann mitnehmen dürfen, wenn sie im Bordverkauf oder auf einem
EU-Flughafen gekauft wurden.
Teddy Travel hat keinen Einfluss auf diese Maßgaben der Europäischen
Union und bittet alle Passagiere, die gesetzlichen Bestimmungen bei der
Planung ihrer Reise zu berücksichtigen und das Handgepäck auf ein
notwendiges Minimum zu reduzieren. Bitte beachten Sie auch, dass sich
durch diese Regelung der Umfang der Sicherheitskontrollen erhöht und es
zu längeren Wartezeiten kommen kann.
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